Alle Informationen zur Externenprüfung finden Sie auch in unserem Flyer zum Doppelabschluss (PDF).
Definition | Rechtsgrundlagen | Kommission | Inhalte | Prüfungstermine | Gebühren | Anmeldung | Vorbereitungskurse | Zulassungsvoraussetzung | Beratungsgespräch | Zulassungsnote | Studentenstatus | Prüfungsteile | Gutachter | Gutachten | Endnote | Akzeptanz
Definition | Was ist die Externenprüfung? Die Externenprüfung führt zum Doppelabschluss BA Übersetzen & Staatliche Prüfung. Die Externenprüfung ist eine dreigeteilte Prüfung - bestehend aus zwei Theoretischen Prüfungen (à 90 min), einer Bachelorarbeit von 40 - 60 Seiten und einer Mündlichen Prüfung (60 min) -, mit der Absolventen einer bayerischen FAK einen Bachelorabschluss erwerben können (Bachelor of Arts). Prüfungsordnung Externenprüfung (PDF) Mit Wirkung vom 01.02.2013 entfällt die zuvor geltende Zulassungsnote von 2,50. Mit bestandener Staatsprüfung steht somit jedem FAK-Absolventen der Bachelorabschluss offen. Änderungssatzung Zulassungsbedingung (PDF) vom 01.02.2013 Zur Vorbereitung auf die Externenprüfung empfiehlt sich die Teilnahme an den Vorbereitungskursen (s. u.). |
Rechtsgrundlagen | Was sind die Rechtsgrundlagen für die Externenprüfung? Die Externenprüfung gründet auf Art. 61, Abs. 9 BayHSchG. Sie ist geregelt in der Externenprüfungsordnung. |
Kommission - Prüfer | Wer nimmt die Externenprüfung ab? Die Prüfungskommission der Internationalen Hochschule des SDI bestellt die Prüfenden. Die Prüfenden müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Rahmenprüfungsordnung (§ 3 Abs. 6) und des Bayerischen Hochschulgesetzes (§ 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 2) erfüllen. |
Inhalte | Was wird in der Externenprüfung geprüft? In der Externenprüfung weisen die Absolventen translatorische Kompetenz nach, in die Sprach- und Kulturwissen, Recherchefertigkeit, Theorie-, Methoden- und Praxiswissen sowie die Fertigkeit zur Verarbeitung von Texten eingehen, ferner weisen sie Analysefähigkeit, Kreativität, Urteilsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit sowie eine breit angelegte Grundqualifikation nach. Die curricularen Inhalte (PDF) der Externenprüfung gehen unmittelbar in die Inhalte der Vorbereitungskurse (s. u.) ein. |
Prüfungstermine | Wann finden die einzelnen Prüfungsteile statt? Die Externenprüfung findet derzeit insgesamt dreimal im Jahr statt. Die drei Prüfungstermine sind auf die jeweiligen Vorbereitungskurse bzw. die FAK4 abgestimmt:
Für interne Kandidaten (BA-Aufbaustudium), die sich im Rahmen der FAK4 auf den BA Übersetzen vorbereiten, sind die Prüfungsteile derart in das Schuljahr integriert, dass ggf. parallel das Aufbaustudium zum staatlich geprüften Dolmetscher absolviert werden kann. |
Nächste Prüfungstermine
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Gebühren | Welche Gebühren kommen auf mich zu? Die gesamten Gebühren für die Prüfung hängen ab vom Weg, den Sie zum Doppelabschluss wählen (BA-Kompaktkurs oder BA-Aufbaustudium, s.u.) und ob Sie als „Ehemalige/r“ oder im direkten Anschluss an die Staatliche Prüfung die BA-Prüfung ablegen. Siehe dazu die Gebührenübersicht (PDF, gültig ab 1.9.2020). Wann sind die Gebühren fällig? Die Anmeldegebühr ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Bei der Wiederholung oder Nachholung der einzelnen Prüfungsteile (bei Nichtbestehen) fallen Wiederholungs- / Nachholungsgebühren an. Siehe dazu die Gebührenübersicht (PDF, ab 1.9.2020). |
Anmeldung zur Externenprüfung | Wann kann ich mich zur Externenprüfung anmelden? Sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen
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Wo kann ich mich für die Externenprüfung anmelden? Füllen Sie bitte das Formular Anmeldung BA Externenprüfung (Word-Formular) aus und reichen Sie es ein im Studienamt (A 409) oder im Zentralsekretariat des SDI. Sofern Sie die Externenprüfung im Herbst (BA-Kompaktkurs) ablegen wollen und noch in der FAK3 des SDI oder einer anderen bayerischen FAK sind, können Sie sich zunächst nur vorläufig zur Externenprüfung anmelden, da Sie noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können. Nach der mündlichen Staatsprüfung – d.h. nach der Ausgabe der Abschlusszeugnisse (Ende Juli/Anfang August) – können Sie sich endgültig anmelden, indem Sie das Zeugnis nachreichen. Nach der Anmeldung erhalten Sie ggf. die Zulassung zur Externenprüfung. | |
Bachelorkurse zur Vorbreitung | Was sind die Bachelorkurse? Sie können sich bei uns im Haus auf zwei verschiedenen Wegen auf die Prüfung vorbereiten:
Die bayerischen Fachakademien kooperieren bei der Konzeption und Durchführung der Prüfungsvorbereitung. Informieren Sie sich ggf. vor Ort bei Ihrer FAK. Das SDI setzt bei den Kursen die Lernplattform elSDI ein und verwendet z. T. zusätzlich online-Bausteine. Den Zutritt zur Lernplattform erhalten Sie mit Anmeldung zur Prüfung. |
Ist der Besuch der Bachelorkurse Pflicht? Nein, wir empfehlen den Interessenten an der Externenprüfung die Teilnahme an den Bachelorkursen. Eine autodidaktische Vorbereitung ist - je nach Lerntyp - ebenso gut möglich. | |
Was sind die Inhalte der Bachelorkurse? Die Inhalte stützen sich auf das Curriculum (PDF). | |
Wann und wo finden die Bachelorkurse statt? Ein BA-Kompaktkurs (Winterkurs) findet vsl. an vier Blöcken im Januar / Februar 2021 (jeweils freitags 14-19 und samstags 9-18 Uhr, Start am 15./16. Januar 2021) für den Prüfungstermin im März 2021 statt. Wir planen, diesen Kurs wieder bei Bedarf als online-Kurs anzubieten. Ein BA-Kompaktkurs (Sommerkurs) findet vsl. im Mai / Juni / Juli 2021 in KW 22 (Pfingstferien) und an drei Wochenend-Blöcken (jeweils freitags 14-19 und samstags 10-17 Uhr) für den Prüfungstermin im September 2021 statt.
Kursort: Wenden Sie sich ggf. an die Fachakademien in Erlangen (IFA) und Kempten (IFB), die mit der Hochschule für Angewandte Sprachen kooperieren und ebenfalls Vorbereitungskurse durchführen. | |
Wann und wie kann ich mich zu den Bachelorkursen anmelden? | |
Kann ich die Bachelorkurse zur Externenprüfung auch berufsbegleitend besuchen? Ja, die BA-Kompaktkurse wurden speziell dafür konzipiert. Alumni raten wir zum Winterkurs (Jan./Feb.), da dieser durchgängig freitags/samstags als Blockveranstaltungen angeboten wird und für 2021 wieder als online-Kurs angedacht ist. | |
Kann ich an den Bachelorkursen auch teilnehmen, wenn ich noch nicht zum nächsten Prüfungstermin die Externenprüfung ablegen möchte? Ja. Je nach Lern- und Belastungstyp empfiehlt es sich, die Bachelorkurse auch schon in der laufenden FAK2 oder FAK3 zu besuchen. | |
Zulassungsvoraussetzung für die Externenprüfung | Welche Zulassungsvoraussetzungen für die Externenprüfung gibt es? Zulassungsvoraussetzungen sind
Für Kandidaten mit Mittlerer Reife als höchstem Schulabschluss ist seit 10/2009 durch ein Beratungsgespräch die 2. Zulassungsbedingung erfüllt (siehe Art 45 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes in Verbindung mit § 29 Absatz 1 Qualifikationsverordnung). Der allgemeine Zugang zur Hochschule wird durch ein im Freistaat Bayern erworbenes Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer staatlich anerkannten Fachakademie nachgewiesen unter der Voraussetzung, dass ein Beratungsgespräch an der aufnehmenden Hochschule absolviert wurde - also in diesem Falle bei uns an der Internationalen Hochschule des SDI. Melden Sie frühzeitig (bereits vor der Prüfungsanmeldung!) den Bedarf eines Beratungsgesprächs dem Studienamt, damit ein Termin vereinbart werden kann. Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung geregelt. |
Dürfen nur Fachakademie-Absolventen der Bayerischen Fachakademien die Externenprüfung zum Doppelabschluss machen? Ja. Externe Staatsprüfungskandidaten sind keine FAK-Absolventen und sind zur Externenprüfung nicht zugelassen (§ 2 Abs. 1 Prüfungsordnung der Externenprüfung). | |
Dürfen sich auch ehemalige SDI-Absolventen zur Externenprüfung anmelden? Ja. Die Zulassungsvoraussetzungen gelten unabhängig vom Jahr des Abschlusses. Für "Ehemalige" (der Abschluss liegt länder als ein Jahr zurück) gelten andere Gebühren. | |
Ich habe nicht am SDI München studiert, sondern eine andere bayerische Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen besucht. Kann ich trotzdem an der Externenprüfung teilnehmen und den Doppelabschluss ablegen? Ja, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Externenprüfung ist im Interesse aller Absolventen der bayerischen Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen eingerichtet und bietet die Möglichkeit eines Doppelabschlusses. Die Externenprüfung gewährleistet langfristig den Bestand der professionellen Ausbildung an den bayerischen Fachakademien und gleicht die jahrzehntelange Benachteiligung der professionellen Ausbildung in akademischer Hinsicht aus. | |
Beratungsgespräch | Wer benötigt ein Beratungsgespräch? Wenn Sie keine (Fach-)Hochschulreife besitzen (also z. B. mit einem Mittleren Schulabschluss über die BFS in die FAK eintraten), aber die Staatliche Prüfung bestanden haben, müssen Sie für die Zulassung zum BA Übersetzen (Externenprüfung) ein Beratungsgespräch an der Internationalen Hochschule absolvieren. |
Was wird beim Beratungsgespräch "geprüft"? Im Beratungsgespräch hat die Hochschule folgende Abläufe definiert:
Für das Beratungsgespräch benötigen wir im Vorfeld einen aussagekräftigen Lebenslauf und ggf. Ihre Zeugnisse (Ausschlussbedingung). Ohne Lebenslauf können wir das Beratungsgespräch nicht durchführen. Das Beratungsgespräch wird von der Hochschule bescheinigt. Melden Sie bereits vor der Anmeldung zur Prüfung den Bedarf an einem Beratungsgespräch beim Studienamt der Internationalen Hochschule. Für das Beratungsgespräch wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 100,- fällig. | |
Was sind die Rechtsgrundlagen des Beratungsgesprächs? Gemäß Art 45 (Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige) Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHschG) in Verbindung mit § 29 (Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung) Abs. 1 Satz 1 Punkt 3 Qualifikationsverordnung (QualV) erwerben Absolventen und Absolventinnen der bayerischen Fachakademien durch ein erfolgreich absolviertes Beratungsgespräch den allgemeinen Hochschulzugang. Das Beratungsgespräch wird an der Hochschule absolviert, an der das Studium aufgenommen werden soll (Qualifikationsverordnung § 29 Abs. 1 Satz 2). Die Hochschule stellt hierüber eine Bescheinigung aus, in der auch die Abschlussnote und das Datum der Staatlichen Prüfung aufgeführt sind. Damit ist die Zulassung zur Externenprüfung möglich, sofern die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. | |
Zulassungsnote | Es gibt keine Zulassungsnote; mit Wirkung vom 01.02.2013 entfällt die ab 2007 geltende Zulassungsnote von 2,50. Mit bestandener Staatsprüfung steht somit jedem FAK-Absolventen der Bachelorabschluss offen (siehe Definition). |
Studentenstatus | Gelte ich im Zeitraum, in dem ich die Theoretischen Prüfungen habe und die Bachelorarbeit schreibe als Schüler bzw. Student?
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Kann ich mich in einen Master-Studiengang immatrikulieren, auch wenn die Externenprüfung noch nicht abgeschlossen ist? Wenn die Theoretische Teilprüfung im BA-Kompaktkurs erfolgreich bestanden ist, kann die vorläufige Zulassung zu einem Master-Studiengang an der Internationalen Hochschule beantragt werden. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit kann dann auf Antrag bis zum Ende des ersten Studiensemesters verlängert werden. Darüber hinaus gelten die Zulassungsbedingungen der jeweiligen Hochschule. | |
Aufbau der drei Prüfungsteile | Wie sieht die Theoretische Prüfung bei der Externenprüfung aus? Die Theoretische Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen à 90 Minuten. Geprüft wird theoretisches Wissen in Sprach-, Kultur- und Translationswissenschaft, das in den Vorbereitungskursen auf der Grundlage des Curriculums (PDF) erarbeitet wurde. Die inhaltliche Umsetzung der Anlage 2 der Prüfungsordnung der Externenprüfung führt im Hinblick auf die thematische Strukturierung der Prüfungsteile zu folgender Gewichtung: Theoretische Prüfung 1: Dolmetschwissenschaft, Textlinguistik/Textstilistik, Kulturwissenschaft, Terminologie/Fachsprachen (gewichtet in gleichen Teilen) Theoretische Prüfung 2: Übersetzungswissenschaft (2/3 gewichtet), Linguistik (1/3 gewichtet). Prüfung 1 und Prüfung 2 muss jeweils bestanden sein. |
Wie komme ich zu einem Thema für meine Bachelorarbeit? Der Kandidat wählt sich eigenständig ein Thema, das seinem Interesse oder seinen beruflichen Zielen zuträglich ist. Häufig entwickeln sich auch in der Phase der Vorbereitung auf die Theoretische Prüfung und aus Gesprächen mit den Dozenten Themen. Der Kandidat bemüht sich bis zum genannten Termin um mindestens einen Betreuer und erarbeitet in Rücksprache mit ihm auf einem „Laufzettel“ eine Problemstellung (max. 1.500 Zeichen + mind. zwei Angaben zu wissenschaftlicher Literatur). Die Prüfungskommission gibt das Thema offiziell aus und fixiert den genauen Abgabetermin (Bescheid durch das Prüfungsamt). Der „Laufzettel“ ist als Formular in Ihrem elSDI-Kursraum hinterlegt. | |
Wer betreut die Bachelorarbeit bei der Externenprüfung? Der Kandidat gewinnt die Betreuer seiner BA-Arbeit selbstständig. Die Hochschule unterstützt die Kandidaten ggf. bei der Suche nach den Betreuern. Die Prüfungskommission bestellt - auf der Grundlage des "Laufzettels", mit dem das Thema beschrieben wird - die vorgeschlagenen Betreuer, die zugleich auch Prüfer sind. Die Betreuer müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Rahmenprüfungsordnung erfüllen (siehe Kommission - Prüfer). Die Betreuer lesen und bewerten die Bacherlorarbeit und sind Prüfer in der Mündlichen Prüfung. Parallel zur Betreuung findet an der Hochschule ein Bachelor-Kolloquium statt, bei dem die Kandidaten in der Gruppe ihre Arbeiten diskutieren. | |
Wie sieht die Mündliche Prüfung der Externenprüfung aus? In der 60-minütigen hochschul-öffentlichen mündlichen Prüfung wird die Bachelorarbeit vorgestellt und es werden Fragen der Prüfer zur Bachelorarbeit erörtert sowie ein Transfer zu übersetzungswissenschaftlichen Fragestellungen hergestellt. Der Kandidat weist nach, dass er das Thema der Bachelorarbeit durchdrungen hat und die in der Staatlichen Prüfung geforderte Übersetzungs-, Fachsprachen- und Fremdsprachenkompetenz besitzt. Die Mündliche Prüfung schließt das Prüfungsverfahren ab. Sofern die Situation es erforderlich macht, kann die Mündliche Prüfung auch online abgenommen werden. | |
Muss die Mündliche Prüfung der Externenprüfung auf Deutsch stattfinden? Muss die Bachelorarbeit auf Deutsch verfasst werden? Prüfungssprachen sind Deutsch und die Erste Fremdsprache aus der Staatlichen Prüfung. Auf Antrag können weitere Sprachen zugelassen werden. | |
Wann und wo findet die Mündliche Prüfung der Externenprüfung statt? Nach der Begutachtung der Bachelor-Arbeiten durch Erst- und Zweitgutachter und der Möglichkeit der Einsichtnahme des Kandidaten in die Gutachten.Die Mündliche Prüfung findet i.d.R. an der Hochschule als Präsenzprüfung statt. | |
Gutachten | Kann man die Gutachten der Betreuer einsehen? Ja, es empfiehlt sich sehr, die Gutachten beim Prüfungsamt einzusehen. Die Monita der Gutachten sind ggf. Diskussionsgrundlage für die Mündliche Prüfung. |
Endnote | Wie bildet sich die Endnote der Externenprüfung - welche Note steht auf dem Bachelorzeugnis? Für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote wird die gemittelte Endnote der Theoretischen Teilprüfungen zweifach, die der mündlichen Prüfung einfach gewichtet. Die Note der Bachelorarbeit wird dreifach gewichtet. Die Prüfungsgesamtnote steht auf dem Bachelorzeugnis. Die Note der Staatlichen Prüfung erscheint nicht. |
Akzeptanz | Wenn man die Externenprüfung bestanden hat, kann man nur am SDI München weiter studieren? Nein, die 210 ECTS, die Sie mit dem BA-Abschluss erhalten, gelten europaweit. Diese 210 ECTS ermöglichen ein Master-Studium, das Sie natürlich auch an der Internationalen Hochschule absolvieren können. Es gelten die Zulassungsbedingungen der einzelnen Hochschulen und deren Studiengänge. |