Gebühren
Studiengebühren
Aufnahmegebühr bei ersteinschreibung | einmalig 100 € |
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Studiengebühren | monatlich 250 € |
Studierendenwerksbeitrag | halbjährlich 85 € |
Ausbildungsbeihilfen | Bescheinigungen zur Erlangung von Ausbildungsbeihilfen werden vom SDI München auf Wunsch ausgestellt. Studierende der Fachakademie können unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Beihilfe nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Ordentliche Studierende der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Technischen Universität München sowie der Akademie der Bildenden Künste und der Hochschule für Musik und Theater München sind nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung (für das Winterhalbjahr bis Ende November, für das Sommerhalbjahr bis Ende Mai) von der Gebühr für das Studierendenwerk befreit. |
Prüfungsgebühren (für Externe) |
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Gebühren für Gasthörer | 1 Semesterwochenstunde: halbjährlich 135 € |
Stand: Oktober 2022, Änderungen vorbehalten
2.000 € Prämie vom Freistaat Bayern

Absolvent*innen der Fachakademie, die die Staatliche Prüfung (Bachelor Professional) bestanden haben, erhalten eine Prämie in Höhe von 2.000 €. Dies gilt ebenfalls für Kandidat*innen, die die Prüfung als externe Teilnehmer*innen absolviert und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben.
Mit dieser „Prämie für gleichgestellte Abschlüsse“ (KWMBl Nr. 18/2013) möchte das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Anreiz für junge Menschen schaffen, sich weiterzubilden, da die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften eine der großen aktuellen und künftigen Herausforderungen darstellt.
Einschreibung
Die Einschreibung gilt jeweils für die gesamte Ausbildungszeit (Geschäftsbedingungen siehe Rückseite des Unterrichtsvertrags). Mit ihr ist die Verpflichtung zur regelmäßigen Bezahlung der Unterrichtsgebühren im gesamten Studienjahr verbunden.
Schulgeldersatz
Studierenden der Fachakademie wird aus öffentlichen Mitteln eine Rückvergütung der Studiengebühren (Schulgeldersatz gemäß Art. 47 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes i. V. m. § 22 AVBaySchFG) in Höhe von derzeit 106 € pro Unterrichtsmonat gewährt, soweit sie von staatlicher Seite keine Erstattung von Unterrichtsgebühren erhalten (Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG – stehen dem Schulgeldersatz nicht entgegen).
Dieser Schulgeldersatz wird mit den Unterrichtsgebühren verrechnet und ist in der obigen Tabelle bereits berücksichtigt.
Zahlung
Zahlungsmodus
Die fälligen halbjährlichen Unterrichtsgebühren sind jeweils im September und März zu überweisen. Monatliche Zahlung ist nur per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Bei Neueinschreibungen ist zu beachten, dass die einmalige Aufnahmegebühr mit der Zahlung im September zu entrichten ist.
Der Beitrag zum Studierendenwerk ist für das Winterhalbjahr mit der Zahlung im September, für das Sommerhalbjahr mit der Zahlung im März fällig.
Bei halbjährlicher Zahlung im Voraus errechnen sich die Beträge wie folgt:
- Winterhalbjahr: monatliche Gebühr x 6, fällig Mitte September
- Sommerhalbjahr: monatliche Gebühr x 6, fällig Anfang März
Der gewünschte Zahlungsmodus (monatlich oder halbjährlich) ist auf dem Unterrichtsvertrag zu vermerken.
Kontodaten
Unsere Bankverbindung
Wir bitten Sie, die Unterrichtsgebühren bargeldlos in Euro zu zahlen.
Die Bankverbindung des SDI München lautet:
Bank | Commerzbank AG München |
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Konto | 210186300 (BLZ 70040041) |
IBAN | DE16700400410210186300 (BIC: COBADEFF) |