Äquivalenzprüfung für Drittsprachler

Einleitung

Nicht zuletzt als Reaktion auf die EU-Erweiterung möchte das SDI Drittsprachlern* die Möglichkeit geben, gegenüber zukünftigen Arbeitgebern innerhalb der EU nachzuweisen, dass sich ihre Kompetenz, die ihnen in ihrer ersten Fremdsprache durch die staatliche Prüfung zum Fremdprachenkorrespondenten bestätigt wird, auch auf ihre Muttersprache bezieht.

Drittsprachler, die in das erste Jahr der Berufsfachschule eintreten und eine O-Sprache (Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch) belegen, können sich zeitgleich zu ihrer Ausbildung auf eine Äquivalenzprüfung in ihrer Muttersprache vorbereiten.

Das Unterrichtsangebot bezieht sich zurzeit auf Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS) und Polnisch. Die Teilnehmer werden in den Disziplinen der Prüfungsfächer unterrichtlich betreut (2 Stunden pro Woche). Die Teilnahme am Unterricht ist gebührenfrei. Die Abschlussprüfung ist gebührenpflichtig.

*Studierende, deren Muttersprache weder Deutsch noch eine an der Berufsfachschule gelehrten Sprachen ist.

Zulassung und Prüfungsdisziplinen

Zulassungsvoraussetzung

Die Prüfung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten wird in der Regel am Ende des zweiten Jahres der Berufsfachschule abgelegt. Studierende der Fachakademie sind ohne Besuch der Berufsfachschule ab dem zweiten Studienjahr ebenfalls berechtigt, die Fremdsprachenkorrespondenten-Prüfung und somit auch die Äquivalenzprüfung abzulegen.

Prüfungsdisziplinen

Schriftlich: Fachübersetzung Deutsch/Drittsprache, Korrespondenzvorgang
Mündlich: Landeskunde (Land der Drittsprache), Fachkunde, Verhandlungsdolmetschen

Die Äquivalenz der Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Leistungskriterien des europäischen Sprachenportfolios festgestellt und bestätigt. Über den Abschluss wird ein Zeugnis nach den Vorgaben des europäischen Sprachenportfolios ausgestellt.

Kursberatung, Referentin für Äquivalenzunterricht

Birgid Schlichting
Raum A303
Sprechzeiten: Mittwoch 12:05–12:50 Uhr
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aktualisiert am 03.11.2011
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