BAföG

Bundesausbildungs­förderungsgesetz

Der Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für deutsche Studierende besteht – wie an staatlichen Hochschulen – auch bei der Ausbildung an der Berufsfachschule für Sprachenberufe, dem Studium an der Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation und sowie für alle Studiengänge der Internationalen Hochschule. Die Zahlung wird einkommens- bzw. vermögensabhängig gewährt.

Für ausländische Studierende bestehen ebenfalls Fördermöglichkeiten. Das zuständige BAFöG-Amt informiert Sie gern über die dafür notwendigen Voraussetzungen. Entscheidend für die Antragstellung ist der Ort, an dem sich der Sitz der Bildungseinrichtung befindet und nicht der Wohnort.

Einzelheiten hierzu finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

KfW-Förderkredite

KfW-Studienkredit

Ein wichtiges Angebot, das allen Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern offen steht, ist der Studienkredit der KfW. Besonders interessant ist neben den günstigen Konditionen die auf einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren streckbare Rückzahlungsphase.

Hier die wichtigsten Merkmale:

  • Monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 €
  • keine Sicherheiten erforderlich
  • Rückzahlungsbeginn 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende
  • Flexibilität in der Rückzahlung über maximal 25 Jahre
  • kombinierbar mit BAföG und anderen Bildungskrediten

Diese Darlehensmöglichkeit kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfassten Aufwand gewährt werden.

Der Kredit wird nicht rückwirkend ausgezahlt. Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Studien- oder Semesterbeginn mit Immatrikulationsbescheinigung bei der KFW eingegangen sein!

Bei Beantragung des Studienkredits ist darauf zu achten, dass die monatliche Fördersumme bereits die Zinszahlung im Monatsbeitrag mit berücksichtigt. Daher reduziert sich die monatliche Fördersumme in geringer Höhe kontinuierlich. Auf Antrag gibt es allerdings die Möglichkeit, die Zinszahlung während des Studiums nach Erreichen von zwei Drittel aller Credit-Points auszusetzen. Die Zinsen müssen dann erst nach Ende des Studiums getilgt werden.

Fragen zum Studienkredit werden kompetent bei der kostenfreien KfW-Hotline unter folgender Nummer beantwortet: 0800 5399003

Weitere Informationen zum Studienkredit der KfW

KfW-Bildungskredit

Der Bildungskredit der KfW richtet sich an Schüler und Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die sich in den letzten Jahren der Ausbildung bzw. des Studiums befinden. Gefördert wird ein Teil der Lebenshaltungskosten während der Schlussphase einer Ausbildung, während eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums oder während eines Praktikums. Dabei muss die Ausbildung bzw. das Studium in Vollzeit durchgeführt werden.

Hier die wichtigsten Merkmale:

  • Monatliche Auszahlungen von 100, 200 oder 300 €
  • Einmalzahlung einer Teilsumme möglich
  • unabhängig vom Einkommen
  • keine Sicherheiten erforderlich
  • Rückzahlungsbeginn 4 Jahre nach der ersten Auszahlung
  • kombinierbar mit BAföG, dem BAföG-Bankdarlehen und dem KfW-Studienkredit

Die Auszahlungsphase beträgt dabei höchstens 2 Jahre. Während der Auszahlungs- und der anschließenden Karenzphase von mindestens 2 Jahren – dem Zeitraum, in dem Sie keine Auszahlungen mehr erhalten, aber noch nicht mit der Rückzahlung beginnen – zahlen Sie noch keine Zinsen. Die Zinsen werden aufgeschoben und Sie zahlen sie später zusammen mit der Kredit­summe zurück.

Fragen zum Bildungskredit werden kompetent bei der kostenfreien KfW-Hotline unter folgender Nummer beantwortet: 0800 5399003

Weitere Informationen zum Bildungskredit der KfW

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