Überblick

Deutschlandstipendium der Bundesregierung

Eine Besonderheit im Rahmen der Förderprogramme ist das Deutschlandstipendium der Bundesregierung. Es fördert Studierende aller Nationalitäten, die an einer deutschen Hochschule studieren. Eine Förderung ist ab dem ersten Fachsemester für Studierende sowie Studienanfänger*innen möglich, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.

Neben den besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität zählt auch das gesellschaftliche Engagement. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.

Voraussetzung ist ein Unternehmen, eine Stiftung, oder eine Privatperson, die sich an der Förderung beteiligt. Das SDI München wirbt regelmäßig bei potenziellen Förderern um deren Mitwirkung. Derzeit ist die Internationale Hochschule SDI München berechtigt, sechs Deutschlandstipendien zu vergeben. Die Förderung in Höhe von 300 € monatlich teilen sich Bundesregierung und Förderer auf.

Die Stipendiat*innen erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 € (zusätzlich zu eventuellen BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit.

So geht’s!

  • Bewerbungsfrist: 31. August 2023

  • Füllen Sie das Bewerbungsformular (PDF) vollständig aus.

  • Senden Sie es samt erforderlicher Anlagen (tabellarischer Lebenslauf, einseitiges Motivationsschreiben, Empfehlungsschreiben) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an uns per E-Mail an study@sdi-muenchen.de oder per Post zurück.

  • Anschrift:
    Gesellschaft der Förderer des SDI München
    Baierbrunner Straße 28
    81379 München

Ablauf

So funktioniert das Deutschlandstipendium

  • Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.
  • Neben erstklassigen Noten sollen bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch gesellschaftliches Engagement, besondere persönliche Leistungen und auch die soziale und familiäre Situation berücksichtigt werden.
  • Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden mit je 300 € im Monat unterstützt. 150 € zahlen private Fördernde, 150 € steuert der Bund bei.
  • Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabhängig gewährt, auch neben einer BAföG-Förderung.
  • Studierende sowie Studienanfängerinnen und -anfänger aller Nationalitäten können sich direkt bei ihrer Hochschule bewerben.
  • Die Hochschulen gestalten das Auswahlverfahren, wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und sprechen mit finanzieller Hilfe durch den Bund potenzielle Geldgeberinnen und Geldgeber an.
  • Das Deutschlandstipendium wird für mindestens zwei Semester bewilligt. Für das nächste Studienjahr prüft die Hochschule erneut, ob alle Förderkriterien erfüllt sind und private Mittel nach wie vor zur Verfügung stehen.

Informationen zum Deutschlandstipendium – Englisch

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