Gebühren

Die Gebühr für die Eignungsfeststellung beträgt 150 Euro. Nach bestandener Eignungsfeststellung und anschließender Immatrikulation wird diese Gebühr mit der einmaligen Aufnahmegebühr verrechnet.

Sollte nach bestandener Eignungsfeststellung und erfolgter Immatrikulation der MA-Studiengang aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommen, wird die Gebühr in voller Höhe erstattet.

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aktualisiert am 06.08.2009
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