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Zulassungsvoraussetzung |
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Akzeptanz
Was ist die Externenprüfung? Eine dreigeteilte Prüfung - bestehend aus zwei theoretischen Teilprüfungen (à 60 – 90 min), einer Bachelor-Arbeit von ca. 50 Seiten und einer mündlichen Prüfung (60 – 90 min) -, mit der Absolventen einer bayerischen FAK einen Bachelor-Abschluss erwerben können (Bachelor of Arts).
Zur Vorbereitung auf die Externenprüfung empfiehlt sich die Teilnahme an den Vorbereitungskursen (s. u.). | |
Was sind die Rechtsgrundlagen für die Externenprüfung? Die Externenprüfung gründet auf Art. 61, Abs. 9 BayHSchG. Sie ist geregelt in der Externenprüfungsordnung. | |
Wer nimmt die Externenprüfung ab? Die Prüfungskommission bestellt die Prüfenden. Die Prüfenden müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Rahmenprüfungsordnung erfüllen. Neben den Prüfenden des Prüfungsausschusses können auch wissenschaftliche Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und bestellte Experten aus der Industrie als Prüfende tätig sein (§ 5 Externenprüfungsordnung). | |
Was wird in der Externenprüfung geprüft? In der Externenprüfung weisen die Absolventen translatorische Kompetenz nach, in die Sprach- und Kulturwissen, Recherchefertigkeit, Theorie-, Methoden- und Praxiswissen sowie die Fertigkeit zur Verarbeitung von Texten eingehen, ferner weisen sie Analysefähigkeit, Kreativität, Entscheidungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, eine übergeordnete kommunikative und soziale Kompetenz sowie eine breit angelegte Grundqualifikation nach. Die | |
Wann finden die einzelnen Prüfungsteile statt? Die Externenprüfung findet zweimal im Jahr statt. Für die Prüfungsteile der Externenprüfung sind folgende Terminfenster vorgesehen:
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Aktuelle Prüfungstermine
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Laufende mündliche BA-Prüfungen Siehe auch Die Mündlichen Prüfungen sind öffentlich. | |
Was kostet die Externenprüfung? Die Externenprüfung kostet € 750,00. Davon sind € 500,00 bei der Zulassung zur Externenprüfung fällig; € 250,00 fallen mit der dritten Teilprüfung an (mündliche Prüfung). Die Wiederholung der schriftlichen Teilprüfung (bei Nichtbestehen) kostet € 150, bei einem wirksamen Rücktritt (§ 9 Rahmenprüfungsordnung/Externenprüfungfsordnung) werden € 150 berechnet. | |
Wann kann ich mich zur Externenprüfung anmelden? Sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, jeweils
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Wo und wie kann ich mich für die Externenprüfung anmelden? Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das Formular Die Anmeldung ist nach bestandener Prüfung für Übersetzer oder Übersetzer und Dolmetscher und einer Studienberatung durch das Studien- und Prüfungsamt möglich. Sofern Sie die Externenprüfung im Herbst ablegen wollen und noch in der FAK3 des SDI oder einer anderen bayerischen FAK sind, können Sie sich zunächst nur vorläufig zur Externenprüfung anmelden, da Sie noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können. Nach der mündlichen Staatsprüfung - d.h. nach der Ausgabe der Abschlusszeugnisse (Ende Juli/Anfang August) - können Sie sich endgültig anmelden, indem Sie das Zeugnis nachreichen. Nach der Anmeldung erhalten Sie ggf. die Zulassung zur Externenprüfung. | |
Was sind die Vorbereitungskurse? In den Vorbereitungskursen wird im klassischen Vorlesungsstil auf die drei Teile der Externenprüfung vorbereitet. Die bayerischen Fachakademien kooperieren bei der Konzeption und Durchführung der Vorbereitungskurse. Wir setzen bei den Vorbereitungskursen die Lernplattform | |
Ist der Besuch der Vorbereitungskurse Pflicht? Nein, wir empfehlen den Interessenten an der Externenprüfung die Teilnahme an Vorbereitungskursen. Eine autodidaktische Vorbereitung ist - je nach Lerntyp - möglich. | |
Was sind die Inhalte der Vorbereitungskurse? Die Inhalte stützen sich auf das | |
Wann und wo finden die Vorbereitungskurse statt? Termine der Vorbereitungskurse für den Prüfungstermin im März 2012:5. und 7. Januar 2012 3./4. Februar 2012 Details siehe
Kursort: Wenden Sie sich ggf. an die Fachakademien in Erlangen (IFA) und Kempten (IFB), wo ebenfalls Vorbereitungskurse durchgeführt werden.
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Wann und wie kann ich mich zu den Vorbereitungskursen anmelden? Für den nächsten Vorbereitungskurs am SDI: Für den Vorbereitungskurs im Sommer 2012: | |
Kann ich die Vorbereitungskurse zur Externenprüfung auch berufsbegleitend besuchen? Ja, da die Vorbereitungskurse zur Externenprüfung als Blockveranstaltungen angeboten werden. | |
Kann ich an den Vorbereitungskursen auch teilnehmen, wenn ich noch nicht die Externenprüfung machen möchte? Ja. Je nach Lern- und Belastungstyp empfiehlt es sich, die Vorbereitungskurse auch schon in der laufenden FAK2 oder FAK3 zu besuchen. | |
Welche Zulassungsvoraussetzungen für die Externenprüfung gibt es? Zulassungsvoraussetzung ist
Für Kandidaten ohne die genannten Zulassungsvoraussetzungen gilt seit 10/2009 gemäß Art 45 Abs. 1 Satz 2 des Melden Sie frühzeitigen den Bedarf eines Beratungsgesprächs dem Prüfungsamt!
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Kann ich mich auch ohne Staatliche Prüfung für Übersetzer für die Externenprüfung an der Hochschule bewerben – ähnlich wie z. B. Absolventen von Universitäten sich als externe Kandidaten für die Staatliche Prüfung anmelden können? Nein, die Externenprüfung setzt die regulär durchlaufene FAK mit der abgeschlossenen Staatlichen Prüfung für Übersetzer oder für Übersetzer und Dolmetscher voraus. | |
Dürfen nur Fachakademie-Absolventen der Bayerischen Fachakademien die Externenprüfung machen? Ja. Externe Staatsprüfungskandidaten sind keine FAK-Absolventen und sind zur Externenprüfung nicht zugelassen (§ 2 Abs. 1 Prüfungsordnung der Externenprüfung). | |
Dürfen sich auch ehemalige SDI-Absolventen zur Externenprüfung anmelden? Ja. Für sie gelten die Zulassungsvoraussetzungen. | |
Ich habe nicht am SDI München studiert, sondern eine andere bayerische Fachakademie für Fremdsprachenberufe besucht. Kann ich trotzdem an der Externenprüfung teilnehmen? Ja, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Externenprüfung ist im Interesse aller (guten) Absolventen der bayerischen Fachakademien für Fremdsprachenberufe eingerichtet. Sie gewährleistet langfristig den Bestand der professionellen Ausbildung an den bayerischen Fachakademien und gleicht die jahrzehntelange Benachteiligung der professionellen Ausbildung in akademischer Hinsicht aus. | |
Wer benötigt ein Beratungsgespräch? Wenn Sie keine (Fach-)Hochschulreife besitzen (also mit einem Mittleren Schulabschluss über die BFS in die FAK eintraten), aber die Staatliche Prüfung mit mindestens "gut" bestanden haben, müssen Sie für die Zulassung zur Externenprüfung ein Beratungsgespräch an der Hochschule für Angewandte Sprachen absolvieren. | |
Was wird beim Beratungsgespräch "geprüft"? Im Beratungsgespräch, das Zulassungsvoraussetzung für die Externenprüfung ist, hat die Hochschule folgende Abläufe definiert:
Das Beratungsgespräch wird von der Hochschule bescheinigt. Melden Sie den Bedarf eines Beratungsgespräch beim Prüfungsamt der Hochschule für Angewandte Sprachen. | |
Was sind die Rechtsgrundlagen des Beratungsgesprächs?
Gemäß Art 45 (Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige) Abs. 1 Satz 2 Das Beratungsgespräch muss an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll (Qualifikationsverordnung § 31 Abs. 1 Satz 2). Die Hochschule stellt hierüber eine Bescheinigung aus, in der auch die Abschlussnote und das Datum der Staatlichen Prüfung aufgeführt sind. Damit ist die Zulassung zur Externenprüfung möglich, sofern die weiteren Voraussetzungen gegeben sind.
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Was zählt als Zulassungsnote zur Externenprüfung, wenn ich die Staatliche Prüfung zum Übersetzer und die Staatliche Prüfung zum Übersetzer und Dolmetscher gemacht habe? Es zählt die Prüfung mit der besseren Note. | |
Wie errechnet sich die Gesamtprüfungsnote für die Zulassung zur Externenprüfung? Die Prüfungsgesamtnote der Übersetzerprüfung ist geregelt in der FAKO § 32, Abs. 2: Danach ist sie "eine auf zwei Dezimalstellen errechnete Durchschnittsnote der dreifach gewichteten Durchschnittsnote der Jahresfortgangsnoten des dritten Studienjahres sowie der gegebenenfalls der Die Durchschnittsnoten errechnen sich durch Addition der jeweiligen Jahresfortgangsnoten bzw. Prüfungsergebnisse geteilt durch die jeweilige Anzahl der Fächer bzw. Prüfungen." "Die Prüfungsgesamtnote der Dolmetscherprüfung ist eine auf zwei Dezimalstellen errechnete Durchschnittsnote der dreifach gewichteten Durchschnittsnote der Jahresfortgangsnoten in den Fächern Verhandlungsdolmetschen (7.2) und Vortragsdolmetschen (7.3), der einfach gewichteten Durchschnittsnote der mündlichen Übersetzerprüfung und der zweifach gewichteten Durchschnittsnote der mündlichen Dolmetscherprüfung (Teiler 6). Für die Berechnung der Durchschnittsnoten der | |
Kann man die Staatliche Prüfung wiederholen, um seinen Schnitt zu verbessern? Ja. Eine bestandene Prüfung kann freiwillig einmal wiederholt werden. | |
Wird bei Wiederholung die Note der ersten Staatlichen Prüfung aberkannt, auch wenn sie besser ist? Nein. Sie erhalten zusätzlich ein zweites Zeugnis. | |
Wenn ich nicht die 2,5 bei meinem Abschlusszeugnis erreicht habe, muss ich die komplette Staatliche Prüfung nochmals machen? Ja. Die Staatliche Prüfung kann nur insgesamt wiederholt werden. | |
Meine Staatsprüfungsnote liegt knapp über 2,5. Wie wird gerundet? Gemäß der ÜDPO § 21 Absatz 6 gelten folgende Grenzen: - "mit Auszeichnung": Prüfungsgesamtnote bis 1,50 | |
Kann ich bei einem Schnitt, der knapp schlechter als 2,5 liegt und mir die Zulassung zur Externenprüfung nicht ermöglicht, eine Nachkorrektur erwägen? Es ist unbenommen, diesen Weg zu gehen – dabei gelten jedoch die Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Staatliche Prüfung. In diesem Fall raten wir entweder zur freiwilligen Wiederholung der Staatlichen Prüfung für Übersetzer oder zur Teilnahme an der Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher. | |
Gelte ich im Zeitraum, in dem ich die theoretischen Prüfungen habe und die Bachelor-Arbeit schreibe als Schüler bzw. Student? Das SDI bestätigt Ihnen mit der Anmeldung zu den Vorbereitungskursen auf Anfrage die Einschreibung innerhalb der Fachakademie über den Zeitraum des Kurses (erster Kurstag bis Tag der theoretischen Teilprüfung). Der Studentenwerksbeitrag von 42,00 Euro ist fällig. Mit dem Antritt zur Externenprüfung (Tag der theoretischen Teilprüfung) wird auf Anfrage dieser Studentenstatus bis zum Ende des jeweiligen Hochschulsemesters verlängert. Mit dieser Bestätigung sind der Studentenwerksbeitrag (42,00 Euro) und eine Wiedereinschreibungsgebühr (FAK) von 195,00 Euro fällig. Somit legen Sie an der Hochschule für Angewandte Sprachen als nicht immatrikulierte Person die Externenprüfung im BA-Studiengang Übersetzen ab. | |
Kann ich mich in einen Master-Studiengang immatrikulieren, auch wenn die Externenprüfung nicht abgeschlossen ist? Wenn die theoretische Teilprüfung erfolgreich bestanden ist, kann die vorläufige Zulassung zu einem Master-Studiengang an der Hochschule für Angewandte Sprachen beantragt werden. Die Bearbeitungszeit der BA-Arbeit kann dann auf Antrag bis zum Ende des ersten Studiensemesters verlängert werden. Darüberhinaus gelten die Zulassungsbedingungen der jeweiligen Hochschule. | |
Wie sieht die theoretische Teilprüfung bei der Externenprüfung aus? Die theoretische Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen à 60 - 90 Minuten. Geprüft wird theoretisches Wissen in Sprach- und Translationswissenschaft, das in den Vorbereitungskursen auf der Grundlage des Die inhaltliche Umsetzung der Anlage 2 der Prüfungsordnung der Externenprüfung führt im Hinblick auf die thematische Strukturierung der Prüfungsteile zu folgender Gewichtung: Theoretische Prüfung 1: Dolmetschwissenschaft, Textlinguistik, Kulturwissenschaft, Terminologie/Fachsprachen (gewichtet in gleichen Teilen) Theoretische Prüfung 2: Übersetzungswissenschaft (2/3 gewichtet), Linguistik (1/3 gewichtet). Jede Teilprüfung muss bestanden sein. Die gemittelten Noten der Teilprüfungen ergeben die Endnote der Theoretischen Prüfung (§ 14 Externenprüfungsornung, § 14 Allgemeine Prüfungsordnung). | |
Wie komme ich zu einem Thema für meine Bachelorarbeit? Der Kandidat wählt sich eigenständig ein Thema, das seinem Interesse oder seinen beruflichen Zielen zuträglich ist. Häufig entwickeln sich auch in der Phase der Vorbereitung auf die Theoretische Prüfung und aus Gesprächen mit den Dozenten Themen. Der Kandidat schlägt bis zum genannten Termin (ca. zwei Wochen nach der Theoretischen Prüfung) ggf. einen/zwei Betreuer vor, erarbeitet in Rücksprache mit dem gewünschten Betreuer eine Problemstellung (max. 1.500 Zeichen). Die Prüfungskommission weist das Thema offiziell aus und das Prüfungsamt fixiert den Abgabetermin. Für diesen Prozess der Themenfindung liegt ein "Laufzettel" vor (über Prüfungsamt oder elSDI), den der Betreuer unterschreiben muss. | |
Wer betreut die Bachelor-Arbeit bei der Externenprüfung? Die jeweilige Prüfungskommission bestellt die Betreuer, die zugleich auch Prüfer sind. Die Betreuer müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Rahmenprüfungsordnung erfüllen. Neben den Prüfern der Hochschule des SDI können auch wissenschaftliche Mitarbeiter, Lehrbeauftragte oder Experten aus der Industrie oder anderen Hochschulen als Prüfer tätig sein (§ 5 Externenprüfungsordnung). Parallel zur Betreuung findet ein Bachelor-Kolloquium statt, bei dem die Kandidaten in der Gruppe ihre Arbeiten diskutieren. | |
Wie sieht die mündlicheTeilprüfung der Externenprüfung aus? In der 60- bis 90-minütigen öffentlichen mündlichen Prüfung wird die Bachelor-Arbeit vorgestellt (Präsentation, ca. 30 min) und es werden Fragen der Prüfer zur Bachelorarbeit erörtert sowie ein Transfer zu übersetzungswissenschaftlichen Fragestellungen hergestellt. Der Kandidat weist nach, dass er das Thema der Bachelor-Arbeit durchdrungen hat und die in der Staatlichen Prüfung geforderte Übersetzungs-, Fachsprachen- und Fremdsprachenkompetenz besitzt. Die mündliche Teilprüfung ist öffentlich. | |
Muss die mündliche Teilprüfung der Externenprüfung auf Deutsch stattfinden? Muss die Bachelor-Arbeit auf Deutsch verfasst werden? Prüfungssprachen sind Deutsch und die Erste Fremdsprache aus der Staatlichen Prüfung. Auf Antrag können weitere Sprachen zugelassen werden. | |
Wann und wo findet die mündliche Teilprüfung der Externenprüfung statt? Nach der Begutachtung der Bachelor-Arbeiten durch den Erst- und Zweitgutachter und der Möglichkeit der Einsichtnahme des Kandidaten in die Gutachten.In Absprache mit den Gutachtern kann die mündliche Prüfung auch in anderen Bayerischen Fachakademien stattfinden. | |
Gutachter | Wer betreut mich bei der Bachelor-Arbeit? Das Prüfungsamt weist den Kandidaten - auf der Grundlage des Laufzettels, den Sie zur Themenfindung einreichen - offiziell einen Gutachter sowie (mindestens) einen Zweitgutachter zu. Die Gutachter lesen und bewerten die Bacherlor-Arbeit und sind Prüfer in der mündlichen Prüfung. |
Gutachten | Kann man die Gutachten der Betreuer einsehen? Ja, es empfiehlt sich sehr, die Gutachten beim Prüfungsamt einzusehen. Die Monita der Gutachten sind ggf. Diskussionsgrundlage für die mündliche Prüfung. |
Endnote | Wie bildet sich die Endnote der Externenprüfung? Für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote wird die Endnote der theoretischen Teilprüfungen zweifach, die der mündlichen Prüfung einfach gewichtet. Die Note der Bachelor-Arbeit wird dreifach gewichtet. |
Wenn man die Externenprüfung bestanden hat, kann man nur am SDI weiter studieren? Nein. Der Bachelor (B.A. Übersetzen) ermöglicht ein Master-Studium. Es gelten die Zulassungsbedingungen der einzelnen Hochschulen und deren Studiengänge. |
Flyer Externenprüfung
Alle Informationen zur Externenprüfung finden Sie auch in unserem
Flyer (PDF).


Prüfungsordnung Externenprüfung
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