BA Übersetzen (Externenprüfung) & BA Übersetzen Chinesisch
Ein erster Überblick |
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Bezeichnung des Studiengangs | Der BA Übersetzen wird sprachenbezogen in zwei Varianten angeboten:
- BA Übersetzen (Externenprüfung) für Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch als 1. Fremdsprache (Zulassungsbedingungen und Informationen
Externenprüfung) und - BA Übersetzen Chinesisch für Chinesisch oder Deutsch als Hauptsprache
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Abschlussbezeichnung | Bachelor of Arts (B.A.) |
Regelstudienzeit | - BA Übersetzen (Externenprüfung):
Prüfungsteile verteilt über ca. 1 Semester (Theoretische Teilprüfungen, Bachelor-Arbeit (4 Monate Bearbeitungszeit), Mündliche Prüfung)
- BA Übersetzen Chinesisch:
7 Studiensemester einschließlich der Bachelor-Arbeit
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Beginn | - BA Übersetzen (Externenprüfung):
zweimal jährlich, siehe Anmeldefristen (März/ September) - BA Übersetzen Chinesisch:
jährlich zum Wintersemester
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Anzahl der ECTS-Credits | 210 |
Module | 19 |
Adressaten | - BA Übersetzen (Externenprüfung):
gemäß § 2 und § 11 der Prüfungsordnung der Externenprüfung "... nichtimmatrikulierte Personen, die ... die staatliche Prüfung für Übersetzer bzw. für Übersetzer und Dolmetscher ... in Bayern ... mit der Note "gut" oder besser ..." abgelegt haben
- BA Übersetzen Chinesisch:
Studienberechtigte deutscher und chinesischer Muttersprache mit Sensibilität für Sprachen und Kulturen sowie bereits in Ansätzen vorhandener Analyse-, Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
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Erforderliche Sprachkenntnisse | |
Eignungsfeststellung | BA Übersetzen Chinesisch: Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse |
Sprachen im Studiengang | - BA Übersetzen (Externenprüfung):
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch
- BA Übersetzen Chinesisch
Chinesisch und Deutsch als Hauptsprachen Englisch als 2. Fremdsprache
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Auslands-/ Praxissemester | - BA Übersetzen Chinesisch:
obligatorisch im 3. Semester: Auslandsaufenthalt in China oder Praktikum in einem Unternehmen oder Übersetzungsbüro in Deutschland
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