SDI-Stipendium
Die
Gesellschaft der Förderer des Sprachen & Dolmetscher Instituts München e.V. vergibt auch für das kommende Studienjahr wieder Stipendien an Studierende der Berufsfachschule, Fachakademie sowie Studenten der Hochschule für Angewandte Sprachen.
Leistungen
Die Leistungen bestehen in
- einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Studiengebühren und/oder
- einem monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten.
Die Entscheidung über die Höhe und die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch eine Auswahlkommission. Dieser gehören an: der Präsident der Gesellschaft der Förderer des Sprachen & Dolmetscher Instituts München e.V., der Vorsitzende des Kuratoriums, der Direktor, der Geschäftsführer sowie die Leiter der entsprechenden Bereiche des Sprachen & Dolmetscher Instituts München.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Studierende des SDI, die
- überdurchschnittlich begabt1,
- bedürftig und
- zum Zeitpunkt der Beantragung bereits mindestens ein Studienjahr am SDI voll eingeschrieben waren.
Auswahlkriterien
Begabung
Die Begabung muss durch überdurchschnittlich gute Leistungen sowie ein Gutachten, das die besondere2 Förderungswürdigkeit aufzeigt, nachgewiesen werden. Die Leistungen werden in erster Linie durch SDI-Zeugnisse nachgewiesen; ergänzend können andere Zeugnisse vorgelegt3 werden. Das Gutachten über die besondere Förderungswürdigkeit des/der Studierenden, das ein Dozent des SDI verfasst4, wird von dem Bewerber eingereicht.
Bedürftigkeit
Die Einkommensangaben (Einkommensteuer-Bescheid, Arbeitgeberbescheinigung, Renten-Bescheide o.ä.) sind zu belegen. Die Angaben werden streng vertraulich behandelt. Beim Bezug von BaFöG-Leistungen genügt die Kopie des letzten Bescheides.
Bedürftig ist ein Antragssteller, dessen Eltern in der Regel über ein monatliches Nettoeinkommen von nicht mehr als:
- 3000 Euro (bei verheirateten Eltern)
- 2000 Euro (bei alleinstehenden/dauernd getrennt lebenden Eltern)
zuzüglich eines Freibetrages von
- 400 Euro für den Antragsteller
- 400 Euro für jedes unterhaltsberechtigtes Kind
abzüglich des Einkommens des Antragsstellers verfügen. Bei verheirateten Antragstellern ist zusätzlich der Einkommensnachweis der Ehegattin/des Ehegatten erforderlich.
Einzureichende Unterlagen
- Ein Motivationsschreiben, das die folgenden Ausführungen enthalten soll:
- Gründe für die Ausbildung (z.B. berufliche Ziele),
- Gründe für die Beantragung des Stipendiums,
- Wie das Stipendium dem Antragsteller helfen kann,
- Antragsformular,
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Letztes SDI-Zeugnis,
- Gutachten,
- Nachweis des Einkommens:
- BAFöG-Bescheid
- Einkommenssteuer-Bescheid
- Arbeitgeberbescheinigung
- Renten-Bescheid o.ä.
Dauer der Förderung
Die Förderung ist zunächst auf ein Semester begrenzt. Nach Ablauf des Wintersemesters muss eine Aufstellung der im vergangenen Semester erbrachten Leistungen vorgelegt werden. Bei mindestens gleichbleibenden Leistungen kann die Förderung um ein weiteres Semester verlängert werden.
Die Förderung ist für jedes Studienjahr neu zu beantragen und auf die Dauer des Studiums am SDI begrenzt.
Abgabetermin
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung bis spätestens 1. Oktober eingegangen sein. Sie sind zu richten:
An den
Präsidenten der Gesellschaft der Förderer des Sprachen & Dolmetscher Instituts München e.V.
Baierbrunner Straße 28
81379 München
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird voraussichtlich im November mitgeteilt.
Antragsformulare
Als PDF-Datei (Bitte ausdrucken und per Hand ausfüllen.)
Als Word-Datei (Bitte am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.)
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich bitte an den Präsidenten der Gesellschaft, Herrn
Wolfgang Kück.
Artikel: BayernInfo (BDÜ)
Die März-Ausgabe des internen Mitteilungsblatts
BayernInfo des BDÜ-Landesverbandes Bayern e.V. enthält ein
Interview mit Wolfgang Kück, Präsident der Gesellschaft der Förderer, unter dem Titel „SDI München vergibt Stipendien und Förderpreis“.
Erläuterungen
1 „Überdurchschnittlich begabt“ bedeutet, dass Sie im vorangegangenen Studienjahr eine Durchschnittsnote zwischen 1,x und 2,5 erzielt haben sollten.
2 Gründe für die „besondere Förderungswürdigkeit“ könnten z. B. die besondere familiäre Lage, Arbeitslosigkeit der Unterhaltsverpflichteten u. ä. sein.
3 z. B. von Praktika, Studentenjobs u. ä.
4 Der Antragsteller sucht sich selbst den Dozenten/die Dozentin aus und fragt ihn/sie, ob er/sie bereit ist, ein solches Gutachten auszustellen.


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