Allgemeine Hinweise zu Stipendien
Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich das Studium durch ein Stipendium zu finanzieren. Bei den Geldgebern handelt es sich meistens um nationale und internationale Organisationen, Institutionen oder Unternehmen. Allein in Deutschland gibt es über 1.750 Einrichtungen, die laut Bundesverband deutscher Stiftungen Studierende unterstützen. Stiftungen fördern insbe-sondere das gesellschaftliche Engagement junger Menschen, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Zielstrebigkeit. Daneben sind exzellente Noten ein weiteres Kriterium, das viele Stiftungen bei ihren Stipendiaten sehen wollen.
Unter
Stipendium Plus können Sie sich einen
allgemeinen Überblick zu Fördervoraussetzungen und Leistungen verschaffen. Des Weiteren finden Sie dort eine
Reihe von Stiftungen und deren Bedingungen für die Vergabe von Stipendien.
Stipendien werden auch aufgrund von politischen und sozialen Kriterien und/oder besonders guten Leistungen gewährt. Manche parteinahe Stiftungen erwarten zum Beispiel den Nachweis, dass man für die Prinzipien der „Mutter-Partei“ zumindest aufge-schlossen ist.
Prof. Dr. Rolf Dobischat, Präsident des Deutschen Studentenwerks, empfiehlt Abiturienten, Studierenden und deren Eltern, sich in allen Fragen der Studienfinanzierung an die Studentenwerke zu wenden. „Besser als bei den Studentenwerken sind die Studierenden in Finanzierungsfragen nirgends aufgehoben. Die Studentenwerke beraten neutral, umfassend und individuell, und zwar zu allen Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Die Studentenwerke haben einen sozialen Auftrag, und erst recht bei der Studienfinanzierung beraten sie zum Wohl der Studierenden.“
Die Studienfinanzierung ist in Deutschland eine Mischfinanzierung. Die drei wichtigsten Quellen sind: Eltern, Jobben, BAföG. 90 % der Studierenden werden von ihren Eltern finanziell unterstützt, und zwar mit durchschnittlich 448 Euro im Monat. 63 % der Studierenden im Erststudium jobben neben dem Studium, die meisten immer noch in den klassischen Aushilfstätigkeiten, als Taxifahrer oder Kellner. Rund ein Viertel erhält BAföG. Nur 2 % der Studierenden erhalten ein Stipendium.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Website des Deutschen Studentenwerks.
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Das Studium in FAK und BFS sowie alle Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte Sprachen sind BAföG-fähig. Ob die Voraussetzungen für eine Förderung in Ihrem Fall vorliegen, prüfen Sie am besten selbst. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der
Website zum neuen BAföG.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung startete zum Sommersemester 2011. Es fördert Studierende aller Nationalitäten, die an einer deutschen Hochschule studieren. Eine Förderung von 300 € monatlich ist ab dem ersten Fachsemster für Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger möglich, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.
Die Hochschule für Angewandte Sprachen des SDI ist bis auf weiteres berechtigt, ein Stipendium pro Jahr zu vergeben.
Die Besonderheit dieser Fördermaßnahme ist, dass die Hälfte des monatlichen Förderbetrages von 300 € vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern kommt.
Die Grafik zeigt das Funktionsmodell:
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 € (zusätzlich zu eventuellen BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können.
Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder erfolgreich Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg zu meistern.
Die Hochschule für Angewandte Sprachen hat das Auswahlverfahren durch Senatsbeschluss der Gesellschaft der Förderer des Sprachen und Dolmetscher Instituts e.V. übertragen.
Bewerber für ein Deutschlandstipendium reichen folgende Unterlagen ein:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Studienanfängerinnen und Studienanfänger: Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (= Abitur) und Immatrikulationsbescheinigung
- Studierende: Bescheinigung des Prüfungsamtes über den Notenstand und die erreichten ECTS-Punkte
- Motivationsschreiben
Diese Unterlagen senden Sie an:
Wolfgang Kück
Präsident der Gesellschaft der Förderer des SDI e.V.
Baierbrunner Straße 28
81379 München
Nächster Termin: 1. Oktober 2012
Weitere Informationen
Satzung der Hochschule für die Vergabe von Deutschlandstipendien (PDF)
So funktioniert das Deutschlandstipendium
Stipendienprogrammgesetz (StipG) zum Deutschlandstipendium – Dokumente
SDI-Stipendium
Die
Gesellschaft der Förderer des Sprachen & Dolmetscher Instituts München e.V. vergibt auch für das kommende Studienjahr wieder Stipendien an Studierende der Berufsfachschule, Fachakademie sowie Studenten der Hochschule für Angewandte Sprachen.
Artikel: BayernInfo (BDÜ)
Die März-Ausgabe des internen Mitteilungsblatts
BayernInfo des BDÜ-Landesverbandes Bayern e.V. enthält ein
Interview mit Wolfgang Kück, Präsident der Gesellschaft der Förderer, unter dem Titel „SDI München vergibt Stipendien und Förderpreis“.


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