Hochschulzugangsberechtigung für FAK- und BFS-Absolventen
Infolge einer Neuregelung im Bayerischen Hochschulgesetz ist die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht mehr für den Zugang zur Hochschule des SDI erforderlich.
Nützliche Dokumente
Informationsblatt zur schulrechtlichen Wertigkeit der FAK-Abschlüsse (PDF-Datei)
Bayerisches Hochschulgesetz (BayHschG, Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige; Art 45 Abs. 1 Satz 2)
Qualifikationsverordnung (QualV, Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung i. d. F. v. 13.04.2011; § 29 Absatz 1)

