Gebühren

Ausbildungsgebühren 2011/2012

Aufnahmegebühr bei Ersteinschreibung

einmalig

100,00 €

Beitrag zum Studentenwerk

halbjährlich

42,00 €

Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten

monatlich

185,00 €

Ausbildung zum Eurokorrespondenten

monatlich

185,00 €

Die Einschreibung gilt jeweils für ein Schuljahr (Geschäftsbedingungen siehe Rückseite des Einschreibevertrags). Mit ihr ist die Verpflichtung zur regelmäßigen Bezahlung der Unterrichtsgebühren im gesamten Schuljahr verbunden. Die Gebühren sind halbjährlich ohne besondere Aufforderung zu entrichten. Monatliche Zahlung ist nur per Einzugsermächtigung möglich.

Schulgeldersatz

Studierenden der Berufsfachschule wird aus öffentlichen Mitteln eine Rückvergütung der Studiengebühren (Schulgeldersatz gemäß Art. 47 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes i. V. m. § 22 AVBaySchFG) in Höhe von derzeit Euro 80,00 pro Unterrichtsmonat gewährt, soweit sie von staatlicher Seite keine Erstattung von Unterrichtsgebühren erhalten (Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BaFöG  stehen dem Schulgeldersatz nicht entgegen).

Dieser Schulgeldersatz wird mit den Unterrichtsgebühren verrechnet und ist in der obigen Tabelle bereits berücksichtigt.

Zahlungsmodus

Die fälligen halbjährlichen Unterrichtsgebühren sind jeweils im September und März zu überweisen. Monatliche Zahlung ist nur per Einzugsermächtigung möglich. Bei Neueinschreibungen ist zu beachten, daß die einmalige Aufnahmegebühr mit der Zahlung im September zu entrichten ist.

Der Beitrag zum Studentenwerk ist für das Winterhalbjahr mit der Zahlung im September, für das Sommerhalbjahr mit der Zahlung im März fällig.

Selbstverständlich können die Unterrichtsgebühren auch halbjährlich bezahlt werden. Die Beträge errechnen sich wie folgt:
Winterhalbjahr: monatliche Gebühr x 6, fällig Mitte September
Sommerhalbjahr: monatliche Gebühr x 5, fällig Anfang März

Der gewünschte Zahlungsmodus (monatlich oder halbjährlich) ist auf der Einschreibung zu vermerken.

Kontoverbindung

Wir bitten Sie, die Unterrichtsgebühren bargeldlos in Euro zu zahlen.
Die Kontoverbindungen des Sprachen & Dolmetscher Instituts lauten:

Commerzbank AG München,
Konto-Nr. 2 101 863 00 (BLZ 700 400 41)
IBAN-Nr. DE16 7004 0041 0210 1863 00

Postbank München,
Konto-Nr. 17076-807 (BLZ 700 100 80)
IBAN-Nr. DE40 7001 0080 0017 0768 07

Ausbildungsbeihilfen

Bescheinigungen zur Erlangung von Ausbildungsbeihilfen werden vom Institut auf Wunsch ausgestellt.

Schüler der Berufsfachschule können unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Beihilfe nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) erhalten. Nähere Auskünfte erteilen die für den ersten Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen. Dort sind auch die notwendigen Formulare erhältlich und gegebenenfalls Anträge einzureichen.

Ordentliche Studierende der Universität und der Technischen Universität München sowie der Akademie der Bildenden Künste und der Staatl. Hochschule für Musik sind nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung (für das Winterhalbjahr bis Ende November, für das Sommerhalbjahr bis Ende Mai) von der Gebühr für das Studentenwerk befreit.

Gebühren für Gasthörer

1 Semesterwochenstunde

Euro 120,00

1 Semesterwochenstunde
bei gleichzeitiger Volleinschreibung

Euro 50,00

Prüfungsgebühren

Prüfung für Fremdsprachenkorrespondenten

Absolventen des SDI

Euro 140,00

Externe

Euro 200,00

Prüfung für Eurokorrespondenten

Absolventen des SDI

Euro 140,00

Externe

Euro 200,00

© 2012 SDI Munich
aktualisiert am 07.06.2011
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