Ein erster Überblick | |
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Abschluss | Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent |
Dauer | Zwei Jahre Vollzeitausbildung (bei guten Vorkenntnissen ein Jahr) |
Adressaten | Schulabsolventen mit guten sprachlichen Fähigkeiten in der Muttersprache und mit Interesse für Fremdsprachen und andere Länder und Kulturen |
Zulassungs-voraussetzungen | Ein mittlerer Schulabschluss. Bei einem ausländischen Zeugnis erfolgt die Gleichstellung durch die Zeugnisanerkennungsstelle. Ausländische Bewerber müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. |
Erste Fremdsprache |
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Fachgebiete |
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Zweite Fremdsprache | Neben der Ersten Fremdsprache muss eine Zweite Fremdsprache belegt werden.
Schüler, deren Muttersprache weder Deutsch noch die Erste Fremdsprache ist, können von der Zweiten Fremdsprache befreit werden. |
Aufbaumöglichkeiten | Nach der Fremdsprachenkorrespondentenprüfung kann in einem einjährigen Aufbau-Ausbildungsgang die Zweite Fremdsprache zur Ersten Fremdsprache ausgebaut werden. Euro-Korrespondenten werden zusätzlich in allgemeiner Wirtschaftslehre, Außenwirtschaft und Rechnungswesen ausgebildet. Absolventen der Berufsfachschule können auch ohne Abitur in die |


Fachakademie für Fremdsprachenberufe