Prüfungskommission
Der Studiengangsleitung und allen im MA Konferenzdolmetschen Lehrenden ist es ein vorrangiges Anliegen, die Anforderungen der modernen Berufspraxis mit den Inhalten und Methoden der Lehre zu verbinden. Ob unsere Absolventinnen und Absolventen „reif“ sind für die Praxis, soll daher von Prüfern beurteilt werden, die zwar ihren Werdegang begleitet und daher auch eine didaktische Perspektive haben, die aber auch und vor allem selbst in der Praxis stehen und daher genau wissen, was von den zukünftigen Kolleginnen und Kollegen erwartet wird. Von diesem Blickwinkel der Praxistauglichkeit beurteilen sie die Leistungen. Darüber hinaus können externe Praktiker zu den Beratungen der Kommission hinzugezogen werden.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen sieht die
Studien- und Prüfungsordnung (PDF) des Masterstudiengangs Konferenzdolmetschen der Hochschule für Angewandte Sprachen in § 6 Folgendes vor:
- Die Prüfungskommission besteht aus drei im Master-Studiengang Konferenzdolmetschen lehrenden Mitgliedern, von denen mindestens zwei aktive Konferenzdolmetscherinnen oder Konferenzdolmetscher sein müssen.
- Die Prüfungskommission kann externe praktizierende Konferenzdolmetscherinnen oder Konferenzdolmetscher zur Teilnahme an Prüfungen einladen.


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Grußwort Studiengangsleiterin